Gebrauchtwohnwagen-Vermietung


Dethleffs - 4,70m - Bj. 93 - Schlaffläche für 4 Personen 

Leergewicht: 850kg, zul. Gsg.: 1100kg

Führerscheinklasse 3 bzw. neu BE erforderlich.             

(Kaution 300 €.-)     

    






Die hintere Rundsitzgruppe bietet nach Absenken der        

Tischplatte Schlafplätze für zwei Personen

   

 

 

 

 

 

 

 

Wohnanhänger-Verleih für gewerbliche Veranstaltungen

Zum Vergrößern bitte die Bilder anklicken.

Wir liefern auch im Dutzend und übernehmen für Sie gerne den Transport.

Die Preise hierfür erhalten Sie individuell auf Anfrage.

Wohnanhänger für Schauzwecke

Auftragsarbeit für den ADAC 

Thema: Worauf Sie beim Kauf eines gebrauchten Wohnanhängers achten sollten.

 

Ideal für den Messeauftritt oder den 'Tag der offenen Tür'.

 


Nutzanhänger-Vermietung



Pkw-Trailer

(Kaution € 200,-) 2t / 0,5t
L-4m / B-185m / H-0,1m
Abspanngurte vorhanden

   

 


Offener Anhänger

(Kaution € 200,-) 2t / 0,5t
L-3m / B-1,4m / H-0,8m

   

 


Planenanhänger

(Kaution € 200,-) 2t / 0,5t
L-3,1m / B-1,6m / H-1,9m

   

 


Mietpreisübersicht

Ab einer Mietdauer von einer Woche sind Sonderpreise möglich.

Ostern & Pfingsten Pauschalpreise auf Anfrage (Benutzen Sie hierfür bitte das Kontaktformular oder rufen Sie uns einfach an)

  Nebensaison
01.11.-20.03.
Zwischensaison
21.03.-19.06.
23.09.-31.10.
 Hauptsaison
20.06.-22.09.
 Wochenendtarif
Fr. 15 Uhr-Mo. 15 Uhr
Wohnanhänger 25,- € / Tag 30,- € / Tag 35,- € / Tag 140,- €
Im Preis enthalten sind: Übergabe, Endreinigung, PKW-Spiegel, Adapterkabel, Teilkasko (300,- SB)
  bis 6 Stunden bis 12 Stunden bis 24 Stunden bis 72 Stunden
Nutzanhänger 25,- € 30,- € 35,- € 70,- €
Im Preis enthalten sind: Übergabe, Endreinigung, Adapter 7 / 13-polig, Teilkasko (300,- SB)

 


Stellplatzgebühren

Das Freigelände ist umzäunt und außerhalb der Öffnungszeiten hundebewacht.

Jahresstellplatzgebühr: € 15,- pro Monat

Saisonstellplatzgebühr: € 17,- pro Monat

Klicken Sie hier, um Tipps zum 'Abstellen eines Wohnanhängers' zu bekommen.

 


Vermietung - Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Allgemeines, Berechtigte Fahrer


Der Mieter verpflichtet sich, das gemietete Fahrzeug (Fz.) schonend zu behandeln, Lichtanlage und Reifendruck laufend zu überprüfen, das Fz. in sauberem und unbeschädigtem Zustand zurückzugeben und im Fz. nicht zu rauchen.

Die Zulassungspapiere nicht im Fz. liegen lassen. Das Fz. darf nur mit gültiger Fahrerlaubnis vom Mieter bzw. dessen Familienangehörigen gefahren werden. Weitere Fahrer müssen im Mietvertrag aufgeführt sein.

2. Die Reservierung


... gilt grundsätzlich nur für Preisgruppen, nicht jedoch für bestimmte Fahrzeugtypen.

3. Der Mieter haftet


... verschuldensunabhängig für alle Schäden sowie für das Verhalten des Fahrers in Höhe der vereinbarten Kasko-
Selbstbeteiligung bis zur Klärung der Schuldfrage. Des Weiteren haftet der Mieter unbegrenzt für Schäden durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit, wie z.B. drogen- u. alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit, Fahrerflucht, Nichtbeachtung von Durchfahrtshöhen, sowie für Schäden, die durch die Benutzung zu einem anderen Zweck als dem dem Mietvertrag zugrunde liegenden entstanden sind. Dies trifft auch für Verstöße gegen Pass, Zoll, Visa oder sonstige behördliche Bestimmungen bzw. Gesetze zu.

4. Der Vermieter haftet


... entsprechend des für das Fahrzeug abgeschlossenen Versicherungsschutzes, sowie für Sach- u. Vermögensschäden, die er nachweisbar vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet hat. Andere Ersatzansprüche sind ausgeschlossen.

5. Auslandsfahrten


... sind grundsätzlich in alle europäischen Länder möglich, jedoch vorher im Mietvertrag anzugeben.

Bis auf Krisengebiete und dem asiatischen Teil der Türkei können auch außereuropäische Länder nach vorheriger Versicherungsschutzabstimmung bereist werden. Für Auslandsreisen wird dem Mieter empfohlen, einen Schutzbrief zu beantragen.

6. Eine Abbestellung


... muss mind. vier Wochen vor dem beabsichtigten Fahrtantritt erfolgen. 25% der vereinbarten Miete bzw. mindestens € 50.- werden hierbei unabhängig einer Weitervermietbarkeit in Rechnung gestellt. Erfolgt die Abbestellung weniger als vier Wochen vor Mietbeginn, so ist der Mieter zur Zahlung von 50% der vereinbarten Miete bzw. mind. € 100.- verpflichtet . Bei vorzeitiger Mietbeendigung verfällt der Mietpreis. Sollte das Fz. zum beabsichtigten Fahrtantritt verschuldensunabhängig nicht fahrbereit sein, so ist der Vermieter zur Ersatzgestellung nach Maßgabe seines Fz.-Parks verpflichtet. Sollte ihm dies nicht möglich sein, sind Schadensersatzansprüche des Mieters ausgeschlossen. Geleistete Zahlungen sind hier an den Mieter sofort zurück zu zahlen.

7. Die Selbstbeteiligung / Kaution


... ist zur evtl. Deckung von Schäden bei Fahrtantritt in Höhe von € 200.- bei Nutzanhängern und € 300.- bei Wohnanhängern zu hinterlegen. Die Verrechnung erfolgt nur bei Anspruch des Vermieters nach nicht einwandfreier Fahrzeugrückgabe. Ein mögliches Schadenprotokoll ist vom Mieter zu unterzeichnen.

8. Bei Unfällen


... Polizei hinzuziehen, Kennzeichen, Name und Anschrift beteiligter Personen und Zeugen notieren und sofort einen ausführlichen Bericht mit Skizze an den Vermieter senden. Kein Schuldanerkenntnis unterzeichnen. Bei schweren Unfällen ist der Vermieter sofort telefonisch zu benachrichtigen. Brand-, Wild- und Entwendungsschäden der zuständigen Polizeibehörde unverzüglich melden. Bei Reparaturkosten über € 100.- ist der Vermieter vor Durchführung der Reparatur zu informieren und dessen Entscheidung abzuwarten. Spätere Abrechnung nur gegen Belege. Sollte das gemietete Fz. betriebsunfähig werden, ist ein Schadenersatzanspruch des Mieters ausgeschlossen.

9. Versichert


...ist das Fz. über den Vermieter mit einer Haftpflicht -, evtl. Teil - bzw. Vollkaskoversicherung mit € 300.- bzw. 600.- Selbstbeteiligung je Schadenfall, die bis zur Klärung der Schuldfrage vom Mieter zu tragen ist.

10. Die Rückgabe


... des Fz. erfolgt wie bei der Übernahme besenrein und mit entleertem Fäkalien- u. Abwassertank. Außerhalb unserer Öffnungszeiten geht die Rückgabe zu vollem Risiko des Mieters. Für zusätzlichen Reinigungsaufwand werden stündlich € 25.- berechnet, sofern das Fz. nicht sauber zurückgegeben wird. Die Fäkalientankentsorgung wird zusätzlich mit € 75.- berechnet.

11. Mit Speicherung und Weitergabe von Personaldaten


... an den zentralen Warenring erklärt sich der Mieter einverstanden, wenn bei der Anmietung gemachte Angaben falsch sind, das gemietete Fz. nicht vereinbarungsgemäß zurückgegeben wird und Mietforderungen oder dem Vermieter gegebene Schecks nicht eingelöst wurden.

12. Ein Zurückbehaltungsrecht


...des Fz., der Schlüssel oder der Fz.-Papiere seitens des Mieters aufgrund möglicher Gegenansprüche an den Vermieter besteht in keinem Fall.

13. Schlußbestimmungen


Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Bremen. Sollten einzelne Vertragsbestimmungen Unwirksamkeit erlangen, bleiben alle übrigen bestehen. Ergänzungen haben nur in schriftlicher Form Gültigkeit.

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Schulferien in Bremen und Niedersachsen

2012  (ohne Gewähr)

Winter 30.-31.01.
Ostern 26.03.-11.04.
Pfingsten 30.4./18.05./29.05.
Sommer 23.07.-31.08.
Herbst 22.10.-03.11.
Winter 24.12.12-05.01.13




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Wohnwagen - Meier

Am Lesumdeich 9
28719 Bremen

Telefon: 0421 - 164 45 17
Telefax: 0421 - 64 47 57 7
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